Jeder möchte im Alter gern so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen. Damit das möglich bleibt, hat der Gesetzgeber Unterstützungsmaßnahmen formuliert, wenn Hilfe benötigt wird. Die Rahmenbedingungen sind im Sozialgesetzbuch XI festgelegt.
Wenn ein Pflegefall eintritt, bestehen oft Einschränkungen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und vielen weiteren kleinen und großen Dingen des täglichen Lebens. Häufig kümmern sich dann Verwandte und Angehörige mit hohem Zeitaufwand um den pflegebedürftigen Menschen. Sie sind allerdings oft mit dieser belastenden Situation überfordert. Viele haben auch Angst Fehler zu machen und dem pflegebedürftigen Menschen zu schaden.
Hier greifen dann die unterstützenden Maßnahmen, die der Gesetzgeber eingerichtet hat. Wesentlich sind hier Leistungen der Pflegedienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Weiterhin gibt es auch spezielle Angebote wie z.B. Intensivpflege.