Grundsätzlich hat jeder Mensch, bei dem medizinische Dienst mindestens den Pflegegrad 1 festgestellt hat, Anspruch auf Leistungen eines Pflegedienstes und auch auf Unterstützung im Alltag. Die Finanzierung erfolgt dann im Rahmen der Pflegeversicherung.
Natürlich können Sie auch ohne Zuerkennung eines Pflegegrades unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Falle sind die Kosten dann von Ihnen zu tragen.