Jeder, bei dem der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Pflegestufe festgestellt hat, hat Anspruch auf niedrigschwellige Angebote.
B-I-H bietet seine Leistungen insbesondere für Menschen an, bei denen der MDK eine eingeschränkte Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI festgestellt hat. Bei diesen Menschen besteht auf Dauer ein erheblicher Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf. Aber auch jeder Andere, der eine Betreuung durch uns wünscht, kann unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die angebotenen Leistungen werden im häuslichen Umfeld des betreuten Menschen erbracht. Dies können z.B. Wohnung, (Haus-)arztpraxis, Lebensmittelmarkt oder bei verstorbenem Partner auch der Friedhof sein.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der zu betreuende Mensch allein oder mit PartnerIn in einer eigenen Wohnung wohnt oder von der Familie, in der Regel (Schwieger-) Tochter oder (Schwieger-) Sohn betreut wird.
Betreuung ist Beziehungsarbeit. Deshalb ist die Betreuung auf Langfristigkeit angelegt.
Der zeitliche Rahmen für die angebotenen Leistungen bestimmt sich nach mehreren Faktoren:
Grundsätzlich ist die Frage zu klären, wie groß der Betreuungsbedarf ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie weit die Alltagskompetenz des betreuten Menschen bereits eingeschränkt ist.
Darüber hinaus sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
- Welchen Umfang will die betreute Person?
- Welchen Umfang will die Familie bzw der rechtliche Betreuer?
- Welche finanziellen Ressourcen will und kann die betreute Person einsetzen?
Die Betreuungszeiten werden dann individuell festgelegt und können selbstverständlich im Lauf der Zeit auch an geänderte Umstände angepasst werden. Dabei berücksichtigen wir immer das Wohl des betreuten Menschen und die Wünsche der Pflegepersonen nach Entlastung.
Vorhandene Ressourcen des betreuten Menschen sollen so lange wie möglich erhalten bleiben. Dazu ist es hilfreich, sich wiederholende Strukturen und Abläufe zu schaffen.