Bekannte und Freunde aus der Zeit der uneingeschränkten Selbständigkeit können z.B. bei Tanztee-Veranstaltungen, kirchlichen Veranstaltungen oder bei dem Besuch eines Senioren-Cafés getroffen werden. Ebenso sind gegenseitige Besuche möglich.
Die Begleitung zu den genannten und weiteren Veranstaltungen gehört zur Betreuung dazu. Damit wird sichergestellt, dass der betreute Mensch sowohl bei der Veranstaltung ankommt als auch wieder nach Hause findet.